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Regionalplanung und Raumordnung

Details

Die Regionalplanung ist ein Teil des deutschen Raumordnungssystems. Während in den Städten und Gemeinden die Bauleitplanung für die städtebauliche Ordnung sorgt, werden raumbedeutsame und überörtliche Planungen und Vorhaben, die in der Regel das Gebiet mehrerer Gemeinden betreffen, von der Regionalplanung / Raumordnung koordiniert.


Die Regionalplanung / Raumordnung ist eine querschnittsorientierte übergeordnete Planungsebene und befasst sich somit nicht – wie die Fachplanung – nur aus einer sehr spezifischen Perspektive mit wenigen Belangen. Die Raumordnung versucht vielmehr aus einer belangübergreifenden Sicht eine bestmögliche Ordnung und Entwicklung des Raumes zu erreichen. Durch ihre überfachliche Perspektive und ihren thematisch breit angelegten Koordinationsauftrag (gemäß Raumordnungsgesetz des Bundes und des Landes Niedersachsen) gilt es, unterschiedliche Anforderungen an den Raum auf- und untereinander abzustimmen, vor allem raumbedeutsame Vorhaben (wie beispielsweise Ortsumgehungen oder große Infrastrukturprojekte) zu koordinieren, auftretende Konflikte nach Möglichkeit im Vorfeld auszugleichen sowie für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen Vorsorge zu treffen. Die Regionalplanung / Raumordnung ist dementsprechend von einem zusammenfassenden, vorausschauenden, überörtlichen und überfachlichen Planungsansatz gekennzeichnet.

 

Betreffen die Planungen das ganze Bundesland bzw. die ganze Bundesrepublik, werden sie von der Raumordnung auf Landes- und Bundesebene koordiniert. Dabei setzt der Bund den Rahmen für die Raumentwicklung auf nationaler Ebene insbesondere in Form des Raumordnungsgesetzes (ROG). Eine Konkretisierung der im Raumordnungsgesetz enthaltenen übergeordneten Ziele und Grundsätze erfolgt auf Landes- und Regionalebene durch die Raumordnungspläne bzw. –programme, die für einen längeren Zeitraum die raumbedeutsamen Nutzungen und deren Entwicklung für das entsprechende Bundesland bzw. die Region steuern. Über einzelne, raumbedeutsame Vorhaben wird im Zuge eines Raumordnungsverfahrens planerisch entschieden.

 

Raumordnungsprogramme werden in Niedersachsen für zwei Planungsstufen aufgestellt. Das Landes-Raumordnungsprogramm regelt die großräumigen, d.h. die für das gesamte Bundesland bedeutsamen Nutzungen. Es bildet gleichzeitig den Rahmen für die Regionalen Raumordnungsprogramme, die auf den Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms aufbauen, sie inhaltlich und räumlich konkretisieren und sie um regionale Aussagen ergänzen. Die Regionalplanung legt damit die regional angestrebte räumliche Entwicklung fest.


Die Regionalplanung / Raumordnung wird in Deutschland überwiegend durch Planungsregionen wahrgenommen, die oft mehrere Landkreise umfassen. In Niedersachsen sind – bis auf wenige Ausnahmen – die Landkreise selbst Träger der Regionalplanung / Raumordnung. Dementsprechend ist der Landkreis Grafschaft Bentheim Untere Landesplanungsbehörde und Träger der Regionalplanung für den Bereich der Grafschaft Bentheim.

 

Die jeweilige Raumordnungsbehörde versucht als neutrale Vermittlerin den Raum so zu ordnen, dass möglichst jeder zu seinem Recht kommt. Dabei sind sowohl die einzelnen Fachplanungen wie beispielsweise Verkehrsplanung, Siedlungsplanung, Landschaftsplanung und Naturschutz, Energie- und Wasserwirtschaft als auch die Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

 

Die Raumordnungsbehörde folgt bei der Beurteilung dem Grundsatz, stets im Interesse der Allgemeinheit zu entscheiden. Daher kann es vorkommen, dass bei Planungen Interessen des Einzelnen zum Wohl der Allgemeinheit zurückgestellt werden müssen.

 

Die raumordnerischen Festsetzungen setzen zum einen den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung und sind zum anderen als Vorgaben bei fachlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Aufgaben der Regionalplanung / Raumordnung im Landkreis Grafschaft Bentheim sind:
 

  • die Aufstellung und Fortschreibung (Aktualisierung, Ergänzung, Änderung) des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) mehr

  • die Durchführung von Raumordnungsverfahren und raumordnerischen Beurteilungen mehr

  • die Erstellung von raumordnerischen Stellungnahmen zu kommunalen Bauleitplanungen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Einzelhandel) und zu Planungen anderer Fachbehörden

  • die Durchführung von informellen Projekten zur Kreisentwicklung mit überörtlichem Bezug, u. a.

    • Regionales Einzelhandelskonzept mehr

    • Wohnraumversorgungskonzept mehr

    • Förderprogramm zur Nahversorgung im ländlichen Raum mehr

    • Leitfaden zur Planung von Photovoltaik auf Freiflächen mehr

  • Vertretung der Kreisinteressen bzgl. räumlicher Entwicklungspläne anderer deutscher und niederländischer Gebietskörperschaften sowie Mitwirkung an regionalen Kooperationsprojekten (z.B. im Rahmen der EUREGIO)

  • Planerische Grundlagenermittlung (Auswertung von Statistiken, Recherchen zu raumbedeutsamen Fragestellungen) sowie Beratung von Kommunen und Vorhabensträgern

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