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Schülerfahrtkosten - Erstattung

Details

Erstattung von verauslagten Fahrkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel und in besonderen Fällen beim Besuch von Schulen außerhalb des Landkreises.

 

Im Prinzip besteht für jeden Schüler/jede Schülerin im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim der Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn er/sie mehr als 2 km von der besuchten Schule oder der nächsten Haltestelle entfernt wohnt.

 

Anträge für die Fahrtkostenerstattung erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

Begriffe im Kontext

Fahrtkosten, Bus, Missionsgymnasium, Erstattung, Schüler, Schülerin