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Schülerbeförderung

Details

Schülerbeförderung

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Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen.

Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss.

Aktuelle Infos zum Deutschlandticket im Schüler*innen- / Ausbildungsbereich

Schüler*innen der Sekundarstufe II und Auszubildende, die ihre Fahrkarte selbst zahlen, können im Rahmen der Richtlinie zur Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten ab einer Entfernung von mindestens 5 km auch Deutschlandtickets für die Erstattung einreichen.

Schüler*innen, die im Schuljahr 2024/25 Anspruch auf eine vom Landkreis ausgegeben Schülerfahrkarte haben, erhalten vom Landkreis das jeweils günstigste Fahrkartenangebot. Schüler*innen, die eine Fahrkarte der Tarifzone 1 oder 2 des VGB Tarifs benötigen um die Schule zu erreichen, erhalten weiterhin eine Busfahrkarte. Für Schüler*innen mit größeren Distanzen bzw. höheren Tarifzonen stellt das Deutschlandticket die für den Landkreis günstigere Variante dar.

Es gilt die aktuelle Richtlinie. 

Ihre Ansprechpartner und die Online-Anträge auf

  • Schülerbeförderung (Schüler-Sammelzeitkarte),

    • Antragsfrist für das Schuljahr 2024/25 ist der 10.05.2024

  • Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten für Schüler/Innen der Sekundarstufe II und Azubis,

 

finden Sie in unserem Bürgerportal .

 

Link D-Ticket:

https://blog.bentheimer-eisenbahn.de/mit-dem-deutschlandticket-fuer-49-e-mit-dem-nahverkehr-durch-deutschland-reisen/

 

Link Bürgerportal:

https://portal.grafschaft-bentheim.de/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/696/show

Begriffe im Kontext

Busfahrkarte Schülerfahrkarte Fahrtkosten Erstattung Bezuschussung ÖPNV Sek II online Bürgerportal Auszubildene Azubi Azubis Deutschlandticket Deutschland-Ticket