Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung ist die Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung auf Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Ein Schwerpunkt der Schwarzarbeitskontrollen in der Zuständigkeit des Landkreises Grafschaft Bentheim ist die Ahndung der unerlaubten Handwerksausübung. Wer der Schwarzarbeit überführt wird, muss mit einem Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe rechnen.
Bei Verdacht auf Schwarzarbeit nimmt die Ordnungsabteilung des Landkreis Grafschaft Bentheim Hinweise (gegebenenfalls auch anonym) telefonisch, schriftlich (Anzeigeformular) oder auch per E-Mail entgegen.