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Beistandschaft

Details

Es ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

A - G: Nina Tensing

H - Ke: Theresa Prenger

Kf - R: Maria-Luisa Beck

S - Z: Steffen Horn

Teamleitung: Heike Junk

Das Team Beistandschaften ist am Mittwoch telefonisch nicht erreichbar.

Getrennt lebende sorgeberechtigte Elternteile können in der Abteilung "Verwaltung der Jugendhilfe" kostenlos eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Der Beistand nimmt Verbindung zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte. Sofern die Vaterschaft nicht freiwillig beim Jugendamt anerkannt wird, stellt der Beistand im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen prüft der Beistand das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und errechnet die genaue Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann von den Urkundspersonen des Jugendamtes beurkundet werden. Ist der Unterhalt strittig, vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Verfahren.

Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z. B. durch Lohnpfändungen).

Die Beistandschaft endet sofort, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Er ist dann wieder allein für die Vertretung des Kindes in diesem Bereich zuständig.

Begriffe im Kontext

Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltszahlungen, Unterhaltsbetrag, Unterhaltsheranziehung, Unterhaltsberechnung, Unterhaltsbedarf, Unterhaltsanspruch, Unterhaltspflichtiger, Beistand, Beistandschaft, Feststellung der Vaterschaft, Vaterschaft, Einkommensprüfung, Vaterschaftsfeststellung