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Beurkundungen

Details

Die Urkundspersonen in der Abteilung " Verwaltung der Jugendhilfe" sind befugt, unter anderem folgende öffentlichen Beurkundungen vorzunehmen:

  • Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird,

  • Zustimmungserklärung der Mutter sowie etwa erforderlich werdende Zustimmungen des Ehemannes der Mutter , des Kindes oder des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters,

  • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • Sorgeerklärungen nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch.

    Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Beurkundungstermin.

Begriffe im Kontext

Beurkundung, Beurkundungen, Sorgeerklärung(-en), Kindesunterhaltsansprüche, Vaterschaftsanerkennung, Urkunde(-n)