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Sozialhilfe

Details

 

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder Mensch in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung

  • als Sachleistung

  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes

  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Hilfen zur Gesundheit

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

  • Hilfe zur Pflege

  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

Begriffe im Kontext

Hilfe zum Lebensunterhalt, Gundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederunghilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in besonderen Lebenslagen