Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, es erkranken insbesondere Schafe und Rinder, aber auch Ziegen und Mufflons. Die Tierseuche ist anzeigepflichtig. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier, sondern von Mücken übertragbare Infektionskrankheit.
Das Virus wird von blutsaugenden Insekten aufgenommen. Nach einer Entwicklungszeit von ca. einer Woche kann das Virus bei einer Blutmahlzeit auf einen Säugetierwirt übertragen werden.
Überträger sind kleine Mücken (1–3 mm lang) der Gattung Culicoides. Sie fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an.
Unter Berücksichtigung der geografischen, klimatischen und epizootiologischen Bedingungen sind nach dem einschlägigen EU- und nationalem Recht (Blauzungenkrankheit-Verordnung) ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 20 km sowie ein Beobachtungsgebiet von 150 km festzulegen.
Aus diesen Gebieten heraus dürfen Wiederkäuer grundsätzlich nicht bzw. nur unter Auflagen verbracht werden.
Für das 150-km-Beobachtungsgebiet gelten für das Verbringen von empfänglichen Tieren (Wiederkäuern) die Bestimmungen nach § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz der Verschleppung der Blauzungenkrankheit, insbesondere folgende Regelungen:
Die Tiere müssen mindestens 60 Tage zuvor vor Mückenangriffen geschützt und mit einem Insektizid behandelt worden sein oder
Ein Schutz vor Mückenangriffen kann z.B. durch die Aufstallung in der Zeit von 1 Std. vor Sonnenuntergang bis 1 Std. nach Sonnenaufgang gewährleistet werden.
Zu den Restriktionsgebieten in Deutschland finden Sie auf der Seite des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Übersicht.