Informationen über akute Tierseuchenausbrüche in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Institiutes.
Aktuelle Tierseuchenlage finden Sie im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS).
Besteht der Verdacht einer dort aufgeführten anzeigepflichtigen Seuche informieren Sie umgehend das Veterinäramt.
Um die Ausbreitung von Tierseuchen zu vermeiden, ist eine Anzeigepflicht bei der Anschaffung / Haltung verschiedenen Tierarten unbedingt erforderlich.
Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.