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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Details

Für den Bereich der stationären und teilstationären Hilfemaßnahmen ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

A - D + Z: Hannah Heuermann

E - F: Petra Gellink

G - J: Eugen Isaak

K - N: Janna Momann

O - R: Nils Reurik

S - Y: Laura Wenning

Unbegleitete Minderjährige Ausländer: Kerstin Engbers

Für den Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung und der ambulanten Eingliederungshilfe ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

A - C und X - Z: Claudia Arends

D - Ke: Renate Niehoff

Kf - R + Sch: Gisela Witte

S + St - W: Nadine Egbers-Lütkeniehoff

Werden parallel stationäre und ambulante Hilfen gewährt, liegt die Fallzuständigkeit insgesamt bei den Mitarbeitenden der stationären Hilfen.

In dem Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgt die finanzielle Abwicklung aller Leistungen und Maßnahmen nach dem SGB VIII (Ausgaben und Einnahmen). Hierzu gehören insbesondere:

  • Die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen nach dem SGB VIII für Minderjährige im Rahmen von Hilfe zur Erziehung (Heimerziehung, Vollzeitpflege, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung, Erziehung in einer Tagesgruppe, sozialpädagogische Familienhilfe usw.) und der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte in stationären Einrichtungen bzw. in ambulanter Form.

  • Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII für junge Volljährige in Vollzeitpflege, in Heimen, in sonstigen betreuten Wohnformen und in teilstationären Einrichtungen sowie in Form von ambulanter Betreuung.

  • Heranziehung der Kinder, Jugendlichen, Volljährigen und deren Eltern zu den Kosten der jeweiligen Maßnahme.

Begriffe im Kontext

Heimerziehung, Vollzeitpflege, SGB VIII, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Tagesgruppe