Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Unterhaltsvorschuss

Details

Für den Bereich "Bewilligung" ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

A - Fe: Dennis Morell

Ff - Me: Elke Breuer-Tieke

Mf - Os: Dennis Morell

Ot - Pe: Alexandra Grevinga

Pf - Sr: Ina Scholz

St - Z: Alexandra Grevinga

Für den Bereich "Heranziehung" ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

A - D: Heike Junk

E - N: Maximilian Belt

O - Z: Stefanie Jalink

Teamleitung: Heike Junk

Die Unterhaltsvorschusskasse ist am Mittwoch telefonisch nicht erreichbar.

Hinweise

Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab dem 01.01.2023 für Kinder unter 6 Jahren 187,00 Euro, für Kinder von 6 bis 12 Jahren 252,00 Euro und für ältere Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag 338,00 Euro.

Begriffe im Kontext

Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltszahlungen, Unterhaltsbetrag, Unterhaltsheranziehung, Unterhaltsberechnung, Unterhaltsbedarf, Unterhaltsanspruch, Unterhaltspflichtiger