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Regionales Raumordnungsprogramm

Details

Für die Aufstellung der Regionalpläne, die in Niedersachsen "Regionale Raumordnungsprogramme" (RROP) heißen, sind die Landkreise sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig als sogenannte "Träger der Regionalplanung" zuständig. Dementsprechend hat der Landkreis Grafschaft Bentheim ein RROP aufgestellt.

 

Das RROP wird der derzeit einer Neuaufstellung unterzogen, bleibt aber für die Dauer der Neuaufstellung weiterhin gültig. Aufgrund der benötigten umfangreichen Datengrundlagen, noch vorzunehmender Untersuchungen und der vorgeschriebenen Verfahrensschritte wie Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Neuaufstellung eine Dauer von mehreren Jahren umfassen.

 

Im RROP werden in Text und Plankarte die unterschiedlichsten Ansprüche an den Raum und seine Ressourcen koordiniert und als verbindliche Vorgaben sowohl für die gemeindliche Bauleitplanung als auch für fachliche Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren festgelegt. Die wichtigsten raumordnerischen Entwicklungskriterien werden aufgezeigt und in Zielen zusammengefasst, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Diese sog. Ziele der Raumordnung können nicht im Rahmen der kommunalen Ermessensentscheidung (Abwägung) überwunden werden. Die ebenfalls im RROP festgelegten Grundsätze der Raumordnung hingegen sind der kommunalen Abwägung grundsätzlich zugänglich und können bei entsprechender Begründung überwunden werden.

 

Das derzeit gültige Raumordnungsprogramm des Landkreises Grafschaft Bentheim können Sie unten im PDF-Format herunterladen (eine Fassung der RROP-Plankarte im GIS-Format kann aus technischen Gründen erst zukünftig bei der neu aufgestellten Fassung des RROP angeboten werden).

Auskünfte zur laufenden Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms erhalten Sie bei Bernd Oncken.