Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vorbeugender Bodenschutz

Details

Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz des Bodens besteht darin, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern, d. h. vorbeugenden Bodenschutz zu betreiben. Hierzu dienen insbesondere drei Themenbereiche, die in dem Gesetz geregelt werden.

Neben der landwirtschaftlichen Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis, deren Überwachung den Landwirtschaftskammern obliegt, sind dies die Entsiegelung von Böden und die Verwertung von Stoffen durch Auf- und Einbringen auf den oder in den Boden.

Für die beiden letztgenannten Bereiche sind in Niedersachsen die unteren Bodenschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig.