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Belehrungen für den Lebensmittelbereich (Gesundheitszeugnis)

Details

Nach § 42 Infektionsschutzgesetz sind Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln in Berührung kommen, vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit, durch das Gesundheitsamt zu belehren. Die Belehrung bezieht sich auf das Risiko einer Übertragung von Krankeitskeimen auf das zu verarbeitende Lebensmittel.

 

Gefährliche Krankheitserreger vermehren sich besonders leicht in Lebensmitteln tierischer Herkunft. Auch wenn nur wenige Krankheitskeime in das gefährdete Lebensmittel eingebracht werden, können sich im ungünstigen Fall viele Verbraucher daran infizieren. Es handelt sich dabei um folgende Lebensmittel:
 

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fisch, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden

 

Die Krankheitserreger werden durch direkte Berührung mit der Hand oder über Bestecke wie Messer, Portionslöffel, Schaber und andere Arbeitswerkzeuge übertragen. Deshalb dürfen solche Tätigkeiten nicht ausgeübt werden, wenn folgende Krankheitserscheinungen vorliegen:
 

  • Durchfall, d. h. mehr als zwei dünnflüssige Stühle pro Tag.
  • Hohes Fieber (39 °C und mehr) mit schweren Schmerzen im Kopf, Bauch oder in den Gelenken. Sehr verdächtig ist auch die Kombination von hohem Fieber und Verstopfung.
  • Wässrig-trübe Durchfälle, bei denen Sie sehr viel Flüssigkeit verlieren.
    Gelbstichigkeit der Haut oder der Augäpfel, die neu auftritt und mit Schwäche und Appetitlosigkeit einhergeht.
  • Wunden und Hautschäden mit Rötung, Schwellung oder Spannung, schmierenden oder nässenden Belägen können bakteriell infiziert sein. Wenn Sie an Händen oder Unterarmen auftreten, sofort die Arbeit abbrechen.

 

Bei den genannten Krankheitszeichen darf die Arbeit im Lebensmittelbereich nicht fortgesetzt werden und es muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht werden.

 

Leiden Sie unter einem oder mehreren der genannten Krankheitssymptome?

 

Ist bei Ihnen durch Stuhlproben die Ausscheidung folgender Darmbakterien festgestellt worden?
 

  • Salmonellen,
  • Shigellen,
  • enterohämorrhagische Escherichia coli-Bakterien (EHEC) oder
  • Choleravibrionen

 

Wenn Sie eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten müssen oder einen der o.a. Krankheitserreger ausscheiden, dürfen Sie nicht im Lebensmittelbereich arbeiten.

Begriffe im Kontext

Gesundheitszeugnis, Belehrungen, Lebensmittel, Belehrung