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Hilfen für Schulkinder mit Behinderung

Details

Schulbegleitung
Für dauerhaft wesentlich behinderte Schüler/Schülerinnen, die zur Teilnahme am Unterricht eine zusätzliche Hilfe an einer Regel- oder Förderschule benötigen, kann die Kostenübernahme einer Schulbegleitung gewährt werden. Hier geht es nicht um pädagogische Hilfe, sondern nur um Hilfestellungen zur Bewältigung des Schulalltags wie beispielsweise Rollstuhlschieben, Hilfe beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen, Unterstützung beim Essen und während des Unterrichts, Handreichungen und Orientierungshilfen die es dem Schüler/Schülerin ermöglichen, am Unterricht in der Gemeinschaft teilzunehmen und somit eine angemessene Schulbildung zu erlangen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten,

  • Stellungnahme zum Sonderpädagogischen Fördergutachten (falls vorhanden),

  • ärztliche Stellungnahmen zur Diagnose (falls vorhanden).

Für seelisch benachteiligte Schüler liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt.

 

Hilfsmittel
Sind für den Schulbesuch besondere Hilfsmittel erforderlich, können diese über die Hilfe zur Schulbildung gewährt werden.

Vorzulegende Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag,

  • Kostenvoranschlag, falls vorhanden,

  • evtl. Ablehnung anderer Kostenträger.

Ein persönliches Beratungsgespräch wird ausdrücklich empfohlen. Bei diesem können der Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen entgegengenommen bzw. aufgenommen werden.

Hinweise

Ein Online-Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.

Begriffe im Kontext

Integrationshelfer, Integrationshilfe, Inklusionshelfer, Inklusionshilfe, Schulbegleitung, Schulwegbegleitung, Schulassistenz, Eingliederungshilfe, Hilfsmittel, Sehhilfe, Tafelkamera, Hörhilfe, Laptop, Notebook, Lesegerät