Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragen, werden nach einem Verteilerschlüssel den kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen. Die weitere asylrechtliche Betreuung dieser Menschen erfolgt zentral durch den Landkreis Grafschaft Bentheim. Dies umfaßt sowohl die Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden als auch jene, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens eine Asylanerkennung/teilanerkennung erhalten haben oder deren Asylverfahren abgelehnt wurde.
Zudem sind bei Ausländern, die sich illegal in der Bundesrepublik aufhalten bzw. deren Asylantrag abgelehnt wurde, die Möglichkeiten und Voraussetzungen der freiwilligen Ausreise oder Abschiebung zu prüfen.