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Hilfe zur stationären Pflege

Details

Gewährung von Hilfe zur Pflege bei Pflegebedürftigkeit und / oder Heimbetreuungsbedürftigkeit in voll- bzw. teilstationären Langzeit- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach den §§ 61 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) einschließlich der Inanspruchnahme von dem Hilfeempfänger gegenüber Verpflichteten.

Begriffe im Kontext

Pflegebedürftigkeit, Pflegeheim, Heimbetreuung, Hilfe zur Pflege, Langzeitpflege, Dauerpflege, Kurzzeitpflege