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Hilfe zur stationären Pflege

Details

Gewährung von Hilfe zur Pflege bei Pflegebedürftigkeit und / oder Heimbetreuungsbedürftigkeit in voll- bzw. teilstationären Langzeit- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach den §§ 61 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) einschließlich der Inanspruchnahme von dem Hilfeempfänger gegenüber Verpflichteten.

Hinweise

Ein Online-Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege ist im Bürgerportal Grafschaft Bentheim verfügbar.

Begriffe im Kontext

Pflegebedürftigkeit, Pflegeheim, Heimbetreuung, Hilfe zur Pflege, Langzeitpflege, Dauerpflege, Kurzzeitpflege