Aufgrund der Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 3. Juli 2015 ist ab 1. November 2015 die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltssicherung auf das Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr gewechselt.
Auf den Link zum Bundesamt http://www.personal.bundeswehr.de/ sowie das Informationsschreiben (siehe download) wird verwiesen.