Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vertriebenenangelegenheiten

Details

Durch das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) wird festgelegt, wer dem Personenkreis der Vertriebenen, Heimvertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge oder Spätaussiedlern angehört. Spätaussiedler erhalten nach den Bestimmungen des BVFG zusätzlich zum Aufnahmebescheid und Registrierschein eine Spätaussiedlerbescheinigung als Nachweis der Voraussetzungen der Spätaussiedlereigenschaft. Diese Bescheinigung wird seit dem 1. Januar 2005 vom

Bundesverwaltungsamt-Außenstelle Friedland-Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland
Telefon: 05504 8010

ausgestellt.

Spätaussiedler haben nach dem Bundesvertriebenengesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie unter Kommandanturaufsicht gestanden haben. Zuständig für die Gewährung dieser pauschalen Eingliederungshilfe ist das

Grenzdurchgangslager Friedland
Heimkehrerstr. 18
37133 Friedland
Telefon: 05504 8030.

Anträge auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung und auf Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe sind in der Abteilung für Soziale Sicherung erhältlich.

Begriffe im Kontext

Vertriebene, Flüchtlinge, Spätaussiedler