Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, ist zunächst das Jugendamt, zu dem Ihr Hauptwohnsitz gehört oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle, zuständig, um Ihre Eignung zu überprüfen. Dazu gehören mehrere beratende Gespräche im Jugendamt und bei Hausbesuchen, die Teilnahme an einem Adoptionsbewerberkurs sowie eine amtsärztliche Untersuchung, Einkommensnachweise und polizeiliche Führungszeugnisse.
In den Gesprächen geht es um die Abklärung Ihrer Erwartung und Motivation zur Aufnahme eines Kindes, Ihre Erziehungsvorstellungen, um Ihre Partnerschaft, Ihre Wohnverhältnisse und um Aufklärung zur Herkunfsfamilie. Wenn alle angegebenen Punkte besprochen worden sind, wird Ihnen eine Eignungsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich bei jeder Adoptionsvermittlungsstelle bewerben können.
Um ein Kind adoptieren zu können, ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Eltern erforderlich, die frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes abgegeben werden kann. Mit Eingang beim Vormundschaftsgericht ist diese Einwilligung unwiderruflich und das Jugendamt wird Vormund über das Kind.
Nach Ablauf der Adoptionspflegezeit (in der Regel ca. 1 Jahr) stellen die zukünftigen Adoptiveltern ebenfalls notariell einen Annahmeantrag beim Vormundschaftsgericht. Hierzu gibt die Adoptionsvermittlungsstelle eine gutachterliche Stellungnahme ab. Nach dem Adoptionsbeschluß durch den Richter hat das Adoptivkind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern.
Für weitere Informationen können Sie beim Jugendamt einen Gesprächstermin vereinbaren.