Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Adoptionsvermittlung

Details

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, ist zunächst das Jugendamt, zu dem Ihr Hauptwohnsitz gehört oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle, zuständig, um Ihre Eignung zu überprüfen. Dazu gehören mehrere beratende Gespräche im Jugendamt und bei Hausbesuchen, die Teilnahme an einem Adoptionsbewerberkurs sowie eine amtsärztliche Untersuchung, Einkommensnachweise und polizeiliche Führungszeugnisse.

In den Gesprächen geht es um die Abklärung Ihrer Erwartung und Motivation zur Aufnahme eines Kindes, Ihre Erziehungsvorstellungen, um Ihre Partnerschaft, Ihre Wohnverhältnisse und um Aufklärung zur Herkunfsfamilie. Wenn alle angegebenen Punkte besprochen worden sind, wird Ihnen eine Eignungsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich bei jeder Adoptionsvermittlungsstelle bewerben können.

Um ein Kind adoptieren zu können, ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Eltern erforderlich, die frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes abgegeben werden kann. Mit Eingang beim Vormundschaftsgericht ist diese Einwilligung unwiderruflich und das Jugendamt wird Vormund über das Kind.

Nach Ablauf der Adoptionspflegezeit (in der Regel ca. 1 Jahr) stellen die zukünftigen Adoptiveltern ebenfalls notariell einen Annahmeantrag beim Vormundschaftsgericht. Hierzu gibt die Adoptionsvermittlungsstelle eine gutachterliche Stellungnahme ab. Nach dem Adoptionsbeschluß durch den Richter hat das Adoptivkind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern.

Für weitere Informationen können Sie beim Jugendamt einen Gesprächstermin vereinbaren.