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Reststoffverwertung bei Tierhaltungsanlagen

Details

Landwirtschaftliche Betriebe haben ihre(n) anfallende(n) Gülle und Geflügelmist ordnungsgemäß zu verwerten.

Sollen Tierhaltungsanlagen gebaut oder erweitert werden, ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Reststoffverwertung (ausreichende Ausbringungsflächen) im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.

Hierzu dient u.a. der qualifizierte Flächennachweis der Landwirtschaftskammer.

Falls Sie beabsichtigen, RAM-Futter in Ihrem Betrieb einzusetzen, ist hierzu die vorherige Vorlage einer Verpflichtungserklärung erforderlich.

Nachfolgend aufgeführt finden Sie entsprechende Vordrucke:

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