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Allgemeine Hinweise: Zulassungen und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen

Details

Online-Terminservice der Führerschein- und Zulassungsstelle:

Mit dem Online-Service der Führerschein- und der Zulassungsstelle Grafschaft Bentheim, können Sie Termine bequem von zu Hause oder unterwegs buchen.

Weitere Informationen und alle buchbaren Dienstleistungen finden Sie unter:

https://timeacle.com/business/index/id/3904


Aufgaben:

Der Aufgabenbereich der Kfz-Zulassungsstelle umfasst Neu- und Wiederzulassungen, Umschreibungen innerhalb und außerhalb des Landkreises, Wiederzulassungen von gelöschten Fahrzeugen, die erstmalige Erfassung von Gebrauchtfahrzeugen bzw. Reimportfahrzeugen, Außerbetriebssetzung und vieles mehr.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim bietet die Möglichkeit Fahrzeuge online an- und abzumelden. Ausgenommen sind Wechselkennzeichen, rote Dauerkennzeichen, grüne Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, die Verlusterklärung von Ersatzdokumenten und Mehrstufengenehmigungen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansonsten stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gerne telefonisch zur Verfügung. 

Hinweise

Seit Oktober 2005 werden bei technischen Änderungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen die Fahrzeugscheine und -briefe gegen die neuen Dokumente Teil I und Teil II ausgetauscht. Lediglich bei Anschriftenänderung ist ein Umtausch nicht erforderlich. Teil I der neuen Papiere hat das gleiche Format wie der bisherige Fahrzeugschein. Technische Daten wie Leistung oder Höchstgeschwindigkeit, die bisher auf der Vorderseite zu lesen waren, wird man an dieser Stelle allerdings vergeblich suchen. Sie wurden durch Zahlenkombinationen ersetzt, die dazugehörige Langtexte wurde auf die Rückseite verschoben. Einige technische Daten sind in den neuen Fahrzeugpapieren nicht mehr aufgeführt. So wird nur noch eine Reifen- und Felgenkombination auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Anderweitig eingesetzte Reifen- und Felgenpaare sind z.B. durch Vorlage der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bei Kontrollen nachzuweisen. Durch die Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere in der gesamten EU sollen Kontrollen und Umschreibungen in andere EU-Staaten erleichtert werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. Auf einer einseitig bedruckten DIN-A4-Seite sind die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt.

Weiterer Unterschied: Es sind nicht mehr sechs sondern nur noch zwei namentliche Haltereintragungen möglich. Dies bedeutet: Schon bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeuges muss ein neues Dokument angefertigt werden. Das alte Dokument wird dann von der Zulassungsstelle eingezogen. Für den Käufer eines Gebrauchtwagens lässt sich dadurch zwar weniger gut zurückverfolgen, durch welche Hände das Auto gegangen ist, allerdings verrät die Zulassungsbescheinigung die Anzahl der Vorbesitzer. Im Vergleich zu ihren Vorgängern sind die neuen Bescheinigungen fälschungssicherer. Zu den Sicherheitsmerkmalen gehören ein Wasserzeichen in Form eines stilisierten Adlers, fluoreszierende Fasern, Mikroschriften und ein nur unter UV-Licht sichtbarer Bundesadler. Die Kosten für das Ausstellen der Fahrzeugpapiere trägt nach wie vor Halter. So wird für das Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II eine kostendeckende Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,60 Euro bis 10,50 Euro fällig, die die Straßenverkehrsabteilung zum Teil an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeben muss. Bei den Zulassungsverfahren, bei denen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I angefertigt werden muss, erhöhen sich die Verwaltungsgebühren um 0,70 Euro je Zulassung. Desweiteren gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr. Die Stilllegung des Fahrzeuges wird im Teil I vermerkt, der wieder ausgehändigt wird. Weitere Informationen erhalten Sie am Infoschalter unter der Rufnummer (05921) 96-1142. Seit dem 1.März 2004 ist bei jeder Zulassung eines Kraftfahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer einzuziehen.

Begriffe im Kontext

Zulassung, Vollmacht, Einzugsermächtigung, Kfz-Steuer, Sepa-Lastschriftverfahren, SEPA Lastschriftmandat, Lastschrift, Onlinetermin, Terminvereinbarung, Onlinedienst zulassen, Abmeldung, Termin, Terminbuchung