Durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder genehmigungspflichtig gemacht werden. Die Regelung hat im wesentlichen den Schutz der derzeit bestehenden öffentlichen Wasserversorgung zum Ziel. Begründete Ausnahmen können im Einzelfall von der Wasserbehörde zugelassen werden.
Aktuelle Wasserschutzgebiete im Kreisgebiete sind: Getelo - Itterbeck; Haddorf; Hesepe - Klausheide