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Oberirdische Gewässer

Details

Seen, Teiche, Flüsse, Bäche und die meisten Gräben gelten nach dem Niedersächsischen Wasserrecht als Gewässer.

Das Wasserrecht beinhaltet Regelungen zum Wasserabfluss, zum Schutz der Gewässer (hinsichtlich der chemisch-physikalischen Qualität) und zu ihren ökologischen Funktionen.

Eines der Hauptziele der unteren Wasserbehörde ist es, die Gewässer vor Beeinträchtigungen jeglicher Art zu schützen und ihre die Güte zu verbessern.

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