Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gewässerausbau

Details

Mit Gewässerausbau ist sowohl die Herstellung neuer Gewässer z.B. von Biotopteichen oder durch Sand- und Kiesabbau, als auch die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung bestehender Gewässer, z.B. durch Grabenverrohrungen oder Grabenausbau, gemeint. Ein Gewässerausbau ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim verfügt über oberflächennahe Rohstoffe wie Sande und Kiese, die bis in den Grundwasserhorizont hineinreichen. Bei einem Abbau dieser Rohstoffe wird häufig ein Gewässer hergestellt, dass nach Abbauende bestehen bleibt.

Wegen der zumeist beträchtlichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, auf Natur und Landschaft, auf raumbezogene und beeinflussende Maßnahmen anderer Träger sowie auf Rechte Dritter werden entsprechende Vorhaben in der Regel von der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig gemacht. Gleichzeitig ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Verfahren werden zusammengefasst.

Bei der Herstellung von Teichen ist zu beachten, dass diese im Außenbereich grundsätzlich landschaftsgerecht zu gestalten (geringe Wassertiefe mit flachen geschwungenen Böschungen) und zu nutzen sind.

Für die Herstellung von Teichen liegen Antragsformulare vor. Alle weiteren Anträge auf Gewässerausbau sind formlos zu stellen.

Wichtig für den Antrag auf Sand- und Kiesabbau ist eine Vorhabensbeschreibung mit Erläuterungsbericht und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Bevor ein Antrag gestellt wird, findet hierfür grundsätzlich eine Antragskonferenz statt.