Unter den Begriff Gewässerschutz fallen im Prinzip alle Regelungen der Wasserbehörde zum Schutz der Gewässer, was die Arbeit der Wasserbehörde nahezu ganz erfasst. Als wesentliche Maßnahmen sollen hier die Maßnahmen der Gefahrenabwehr genannt werden. Wenn also Belastungen der oberirdischen Gewässer durch Unfälle oder "nicht ordnungsgemäße Betriebsabläufe" o.ä. auftreten ist die Untere Wasserbehörde zu benachrichtigen.