Durch die zunehmende Versiegelung des Bodens aufgrund fortschreitender Bebauung ist die Klärung zum Verbleib des Niederschlagswassers immer wichtiger. In den meisten Fällen wird die Oberflächenentwässern von den Kommunen mit geregelt, indem die Ableitung in den Regenwasserkanal besteht. Um den Wasserhaushalt möglichst wenig zu beeinträchtigen wird oftmals in neueren Baugebieten eine Versickerung des Niederschlagwassers festgelegt. Zumindest muss seitens der Kommunen eine Rückhaltung des Wasser sichergestellt werden, um erhöhte Abflussspitzen zu vermeiden.
Eine Einleitung in oberirdische Gewässer bedarf im Regelfall einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Wenn von den Kommunen über eine Entwässerungseinrichtung entwässert wird, ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Einleitung von Quell- oder Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer gehört zum Gemeingebrauch und erfordert keine Erlaubnis, wenn das Wasser nicht verschmutzt oder sonst beeinträchtigt ist und wenn die Einleitung nicht über gemeinsame Anlagen geschieht.