Das Aufstauen von oberirdischen Gewässern gehört zu den erlaubnispflichtigen Benutzungen. Für die Erlaubnis ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich, was je nach Vorhaben und Gewässer entweder bei der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung) oder der Unteren Wasserbehörde (Landkreis) durchgeführt wird. Um die erlaubte Stauhöhe kontrollieren zu können, ist nach dem Wassergesetz das Setzen von Staumarken vorgesehen, welche von der Wasserbehörde überwacht werden.