Überschwemmungsgebiete sind die Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden. Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind für eine Anzahl an Gewässern Überschwemmungsgebiete gesetzlich festgesetzt.
Seit einigen Jahren orientiert sich die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an einem prognostizierten 100-jährlichen Hochwasserereignis. Es gibt allerdings auch noch Festsetzungen aus dem Jahre 1911.
Im Überschwemmungsgebiet bedürfen beispielsweise die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche, die Herstellung baulicher Anlagen oder die Anpflanzungen von Bäumen / Sträuchern einer Genehmigung.