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Schutzgebiete

Details

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können Teile von Natur und Landschaft zu Naturschutzgebieten, Nationalparke, Landschaftsschutzgebieten, Naturparke oder geschützten Landschaftsbestandteilen bestimmt werden. Daneben können einzelne Naturschöpfungen als Naturdenkmale oder als geschützter Landschaftsbestandteil geschützt werden. Gem. §§ 29 und 30 des BNatSchG stehen bestimmte Biotoptypen unter Schutz.

Die untere Naturschutzbehörde ist für folgende Schutzgebietsausweisungen nach dem BNatSchG zuständig:

Darüber hinaus ist die untere Naturschutzbehörde für die Erfassung folgender per Gesetz geschützter Objekte zuständig:

  • § 29 Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB)
  • § 30 Gesetzlich geschützte Biotope (GB)

Ein Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft sowie die jeweiligen Schutzverordnungen liegen in der Abteilung vor und können dort eingesehen werden.

Nähere Informationen über Schutzgebiete erhalten Sie hier.

Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim / Gundula von Herz

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