Naturschutzgebiete dienen dem Schutz und der Entwicklung seltener Tier- und Pflanzenarten, der Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder zeichnen sich durch besondere Eigenart, Vielfalt oder hervorragende Schönheit aus.
Ziel ist u. a. die Erhaltung besonderer natürlicher Gegebenheiten und Naturerscheinungen einschließlich des natürlichen Pflanzen- und Tierartenspektrums. Natur und Landschaft dient dabei nicht nur als Zeugnis einer Landschaftsentwicklung, sondern bildet auch die Grundlage für eine natürliche Lebensqualität der Bevölkerung und damit verbunden der stillen Erholung in Natur und Landschaft. Gezielte Lenkungsmaßnahmen ermöglichen einerseits die Erholungsnutzung aber auch den Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten.
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten unterliegt der Zuständigkeit des Landkreises, der unteren Naturschutzbehörde.
Im Landkreis gibt es insgesamt 17 ausgewiesene Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 3995 ha.
Grundlage zum Schutz der Naturschutzgebiete ist der § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Ein Schwerpunkt der Arbeit der unteren Naturschutzbehörde bilden Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten, auf Grundlage von speziellen Pflege- und Entwicklungsplänen. Dazu gehören beispielsweise die Erhaltung und dauerhafte Pflege von Heideflächen, Wiedervernässungsmaßnahmen in Mooren oder Pflege von Wacholderbe-ständen.
Nähere Informationen über die Naturschutzgebiete im Landkreis Grafschaft Bentheim erhalten Sie hier.
Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim / Gundula von Herz