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Gesetzlich geschützte Biotope

Details

Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Schutzgebieten und –objekten müssen diese besonders geschützten Biotope nicht extra ausgewiesen werden. Besteht der gesetzliche Schutzstatus, sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, prinzipiell verboten.
Die folgenden Biotope stehen gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, ergänzt durch § 24 NNatG unter besonderen Schutz:

  1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,

  2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,

  3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,

  4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen und Lärchen-Arvenwälder,

  5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,

  6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich,

  7. hochstaudenreiche Nasswiesen,

  8. Berwiesen,

  9. natürliche Höhlen und Erdfälle.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des NLWKN.

Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind ca. 520 Biotope mit einer Gesamtfläche von 1800 ha erfasst und stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Hochmoor- und Übergangsmoore, Feuchtgrünlandbereiche, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte sowie Bruch- und Sumpfwaldbereiche.