Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Natura 2000

Details

 

Natura 2000 ist das Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das erstmals europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wird. Es fasst die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie und die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete zusammen und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, für die solche Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.

 

 

Das ökologische Netz Natura 2000 spielt auch eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.

 

Nachgenannte Gebiete wurden auf der Grundlage europäischem Rechts als
FFH- und Vogelschutzgebiete in die Gebietskulisse Natura 2000 übernommen:
 

  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 56) Itterbecker Heide mit einer Größe von 109 ha.
  • Vogelschutz- und FFH-Gebiet (V57 , NI-Nr. 57) Heseper Moor/Engdener Wüste mit einer Größe von 795 ha.
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 58) Syen-Venn mit einer Größe von 198 ha,
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 59) Bentheimer Wald mit einer Größe von 780 ha.
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 60) Gildehauser Venn mit einer Größe von 625 ha.
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 63) Samerrott mit einer Größe von 313 ha.
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 172) Hügelgräberheide Halle-Hesingen mit einer Größe von 19 ha.
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 316) Tillenberge mit einer Größe von 94 ha.
  • Vogelschutzgebiet (V13) Dalumer-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor mit einer Größe von 2.733 ha.
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 353) Kleingewässer Achterberg mit einer Größe von 2,8 ha.
  • FFH-Gebiet (NI-Nr. 332) Weiher am Syen-Venn mit einer Größe von 9,6 ha.

 

Karten der EU Vogelschutzgebiete:

 

 

Begriffe im Kontext