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Sofern Leistungsempfänger Unterhalt von Dritten beanspruchen können, begleiten spezialisierte Mitarbeiter im Bereich Unterhalt/Refinanzierung die Kunden und die Sachbearbeiter bei der Ermittlung, Festsetzung und Durchsetzung vorrangigen Unterhaltes. Sofern insbesondere Ehegatten- und Kindesunterhalt nicht laufend erfüllt wird, erfolgt hier auch der gerichtliche Regress gegen Unterhaltspflichtige.
Auch sonstige Einnahmen, etwa Forderungen aus gewährten Darlehen, Kostenersatz- und Rückforderungsbescheiden sowie Erstattungsansprüchen gegen andere Behörden werden durch die Mitarbeiter im Servicebereich Unterhalt/Refinanzierung verwaltet.