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Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter - Genehmigung

Details

Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

Weitere Informationen zur Dienstleistung und Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Grafschaft Bentheim:

https://portal.grafschaft-bentheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31266/show

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