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Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler - Erlaubnis

Details

Für das Ausüben einer Maklertätigkeit oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen wird eine Erlaubnis benötigt.

Eine Erlaubnis ist erforderlich für


  • das gewerbsmäßige Vermitteln von Verträgen über
    • Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, den Verkauf, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
    • gewerbliche Räume, Wohnräume,
    • alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung,
    • Darlehen, Finanzierungen, Kredite, Hypothekendarlehen,
  • diejenigen, die gewerbsmäßig als
    • Bauträgerin oder Bauträger tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Bauherrin/Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerberinnen/Erwerbern, Mieterinnen/Mietern, Pächterinnen/Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerberinnen/Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen, oder als
    • Baubetreuerinnen oder Baubetreuer tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Baubetreuerin/Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.