Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
Veranstaltung eines Wochenmarktes
Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes
Weitere Informationen zur Dienstleistung und Antragstellung finden Sie im Serviceportal der Grafschaft Bentheim:
https://portal.grafschaft-bentheim.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/31365/show