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Medizinalaufsicht

Details

Personen, die innerhalb unseres Kreisgebietes einen nichtärztlichen Heilberuf selbständig ausüben wollen, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit vorher bei dem Gesundheitsamt schriftlich anzeigen und u.a. nachweisen, dass sie hierzu auch berechtigt sind. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Erlaubnisurkunde (zum Führen einer bestimmten Berufsbezeichnung).

Unter die nichtärztichen Heilberufe fallen:

  • Heilpraktiker
  • Hebammen
  • Krankengymnasten/Physiotherapeuten
  • Masseure und med. Bademeister
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden

Begriffe im Kontext

Heilpraktiker, Podologie, Hebammen, Logopädie