Da die Anforderungen zum barrierefreien Bauen von den Bauaufsichtsbehörden nur bei Sonderbauten überprüft werden, liegt es insbesondere in der Verantwortung der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, dass diese Anforderungen bei der Anfertigung von Entwürfen berücksichtigt werden. Um die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser in dieser Verantwortung zu unterstützen, hatten die Bauaufsichtsbehörden und Behindertenbeiräte des Landkreises Grafschaft Bentheim und der Stadt Nordhorn gemeinsam eine Informationsveranstaltung zum barrierefreien Bauen am 20. September 2018 durchgeführt. Die während dieser Informationsveranstaltung gezeigten Präsentationen zu den rechtlichen Grundlagen für das barrierefreie Bauen, zum Überprüfung der Anforderungen zum barrierefreien Bauen sowie mit Praxistipps finden Sie auf dieser Seite zum Download.