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Fachdienst für unbegleitete minderjährige Ausländer/Asylbewerber

Details

Unbegleitete minderjährige Ausländer oder Flüchtlinge sind Personen, die noch nicht volljährig sind und ohne Begleitung von Personensorge- und Erziehungsberechtigten nach Deutschland einreisen.

Sie haben internationalen Konventionen zufolge (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, Haager Minderjährigen Schutzabkommen) sowie nach europäischen und nationalen Vorgaben einen besonderen Schutz. Die Kinder und Jugendlichen werden von Anfang an durch das zuständige Jugendamt betreut. Dieses nimmt die unbegleiteten Minderjährigen nach der Vorgabe des SGB VIII in Obhut und kümmert sich um Aufnahme, Unterkunft, Versorgung und Betreuung.

Zu den Aufgaben des Fachdienstes zählen im Wesentlichen:

  • Vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII

  • Inobhutnahme/Akutversorgung gem. § 42 SGB VIII

  • Einleitung eines Clearingverfahrens zur Feststellung des individuellen Jugendhilfebedarfs

  • Beantragung von Vormundschaften beim zuständigen Familiengericht

  • Unterbringung und Betreuung der UMA in Pflegestellen/Wohngruppen, sonstigen stat. Formen der Jugendhilfe oder Gastfamilien

  • Vorbereitung/Hilfeplanung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem SGB VIII

  • Feststellung des Bedarfs an Betreuungskapazitäten für UMA im ambulanten und stationären Bereich

  • Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe, den Flüchtlingsorganisationen, den Ausländerbehörden und weiteren relevanten Institutionen

Begriffe im Kontext

UMA