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Grafschafter Jobcenter - MitArbeit

Details

Team „MitArbeit“ – Ein Instrument zur Förderung von Langzeitarbeitslosen nach §16 i SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt mit dem Konzept „MitArbeit“ den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Zielführend sollen hierdurch arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert und somit ihre soziale Teilhabe gestärkt werden. Dieses Ziel soll durch die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern und ein individuelles Arbeitnehmercoaching im Vorfeld als auch während der Beschäftigungsaufnahme erreicht werden. Sehr attraktive Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber runden dieses Angebot ab.

 

Teilnahmevoraussetzungen beim Arbeitnehmer

 Gefördert werden Personen, die

  • über 25 Jahre sind,

  • über einen längeren Zeitraum im SGB II Leistungsbezug waren,

  • sehr arbeitsmarktfern sind, da sie in den vergangenen Jahren gar nicht bzw. nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass diese Zielgruppe häufig geprägt ist von gesundheitlichen Einschränkungen und fehlenden Berufsqualifizierungen.

 

Teilnahmevoraussetzungen beim Arbeitgeber

 Gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die

  • sozialversicherungspflichtig sind,

  • sogar einmal befristet werden dürfen

  • das Mindestlohngesetz bzw. den geltenden Tarifvertrag berücksichtigen.

Über §16 i SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse können sowohl in Voll- als auch Teilzeit angeboten werden. Zudem muss der Arbeitgeber offen gegenüber einem individuellen Jobcoaching sein.

 

Vorteile für den Arbeitnehmer

 Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt wird eröffnet

  • soziale Teilhabe wird ermöglicht

  • das Selbstwertgefühl wird gestärkt

  • Unterstützung von der Stellensuche über die Arbeitsaufnahme bis zur langfristigen Festigung im Arbeitsleben „Coaching on the Job“ durch einen erfahrenen Coach

  • Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten

Bei Interesse setzen Sie sich direkt mit Ihrem Fallmanager in Verbindung.

 

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Lohnkostenzuschüsse: diese betragen in den ersten beiden Jahren 100% und sinken ab dem 3. Jahr jährlich um 10 Prozentpunkte

  • Engmaschige und individuelle Betreuung durch einen Coach

  • Förderungen von Weiterbildungen und Qualifizierungen

Die Ansprechpartner für Arbeitgeber finden Sie hier.