Für Hunde, die zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geworden sind, stellt die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim als zuständige Behörde die Gefährlichkeit fest.
Zur Haltung eines gefährlichen Hundes benötigt der Tierhalter eine Erlaubnis, die nach der Prüfung und Bewertung vorgelegter Dokumente ausgestellt werden kann.
In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.
Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.