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Geflügelpest

Details

In einem Putenbestand in der Gemeinde Laar ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Der Ausbruch wurde am 06.09.20222 amtlich festgestellt. Es handelt sich hierbei um das hochpathogene Influenzavirus H5 N1.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aus diesem Grund eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen.

Zur Allgemeinverfügung vom 06. September 2022

Mit der Einrichtung von tierseuchenbehördlichen Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszone) um den betroffenen Betrieb soll eine Weiterverbreitung der Geflügelpest verhindert werden.

Zur interaktiven Karte der Sperrbezirke (externer Link)

Für das Verbringen von Vögeln, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eiern, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, gilt ein Verbringungsverbot, von dem jedoch die Erteilung von Ausnahmen möglich sind.

Informationen zu den Ausnahmengenehmigungen sind dem anliegenden Merkblatt zu entnehmen.

Begriffe im Kontext

Tierseuche, Geflügelpest, Vogelgrippe, Sperrzone, Schutzzone, Überwachungszone, Geflügel, H5 N1