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Internationaler Leichenpass

Details

Internationaler Leichenpass 

Für die Beförderung einer Leiche ins Ausland ist nach dem Nds. Bestattungsgesetz die Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses erforderlich. Dieser kann ent­weder durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen oder von Angehörigen beantragt werden.

 

Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • schriftlicher formloser Antrag (siehe Anlage "Meldungsvordruck Leichenpass")

  • Todesbescheinigung mit dem vertraulichen Teil

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamtes

  • Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt 

Gebühr: 40,00 € (Barzahlung erforderlich)

Begriffe im Kontext

Leichenpass, Leiche,