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Jägerprüfung

Details

Rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Niedersachsen ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005. Nach diesen Vorgaben richtet sich die Durchführung der Jägerprüfung.

 

Die Jägerprüfung besteht aus den Prüfungsabschnitten

  1. Jagdliches Schießen,

  2. schriftliche Prüfung und

  3. mündlich-praktische Prüfung.

 

Im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil wird jeweils in fünf Fachgebieten geprüft:

Fachgebiet 1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere

Fachgebiet 2: Jagdwaffen und Fanggeräte

Fachgebiet 3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb

Fachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum

Fachgebiet 5: Jagdrecht und verwandtes Recht