Die Niedersächsische Bauordnung und die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften bedrohen wie andere Verwaltungsgesetze auch Verstöße gegen wichtige formell- und materiell-rechtliche Vorschriften mit Geldbuße.
Um die Einhaltung der zahlreichen baurechtlichen Gebote und Verbote und die Mitwirkungspflichten durch die Bauherren, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Hersteller und Vertreiber von Bauprodukten zu sichern, sind Geldbußen auch im Bauordnungsrecht ein wichtiges und wirksames Mittel.
Bei festgestellten Verstößen gegen baurechtliche Bestimmungen ist regelmäßig ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) einzuleiten. In der durchzuführenden Anhörung kann die/ der Beschuldigte von seinem Äußerungsrecht Gebrauch machen und sich zum Tatvorwurf äußern. Die Höhe der festzusetzenden Geldbuße bemisst sich nach der Schwere des Verstoßes i. V. m. der Bedeutung der gegenständlichen baulichen Anlage.