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Bewachungsgewerbe: beantragen - Erlaubnis

Details

Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis. Unter "Bewachung" wird die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit verstanden.

Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen


  • von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
  • über den Veranstaltungsdienst,
  • die Fluggastkontrolle,
  • die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz
  • bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

Voraussetzungen:


  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit und die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.
  • Eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung der IHK benötigen Sie für
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    • den Schutz vor Ladendieben sowie
    • die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.
  • Für sonstige Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe genügt ein Unterrichtungsnachweis der IHK.

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