Heizöllageranlagen sind sicher zu betreiben, denn von mit Mängeln behafteten Anlagen können erhebliche Gefahren für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und somit auch für das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel ausgehen. Sollte auslaufendes Heizöl den Boden oder das Grundwasser verunreinigen, entstehen zudem erhebliche Sanierungskosten, die der Verursacher möglicherweise selbst zu zahlen haben. Auch eine Versicherung tritt im Schadensfall bei Verletzung von Sorgfaltspflichten nicht ein.
Der Betreiber einer Heizöllageranlage hat die Dichtigkeit der Anlage und die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Die Betreiberpflichten können auch auf andere Personen, wie zum Beispiel Mietern übertragen werden.
Oberirdische Heizöllageranlagen ab einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern, alle Erdtanks sowie alle Anlagen in Wasserschutz- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind bei der unteren Wasserbehörde vor Einbau des Tanks anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt ach für eine wesentliche Änderung oder Stillegung der Anlage.
Weiterführende Informationen
Sachverständigenprüfung:
Bestimmte Heizöllageranlagen sind von einer wasser-rechtlich zugelassenen Sachverständigenorganisation nach § 16 der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (VAwS) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Schadensfall:
Bei einem Schadensfall oder einer Störung ist die Anlage, unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Das Austreten von Heizöl über den Bereich der Heizölanlage (z.B. Auffangraum) hinaus ist - soweit es sich nicht um geringfügige Mengen handelt - der unteren Wasserbehörde oder der nächsten Polizeistation zu melden.