Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Vorlesen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Matomo). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Förderung von Studierenden der Humanmedizin

Details

Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat daher verschiedene Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, einer drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Fördermaßnahmen für Studierende der Humanmedizin.

 

Vergabe von Stipendien der Humanmedizin

Mit insgesamt zehn Stipendien werden Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich schon während des Studiums für eine spätere mehrjährige ärztliche Tätigkeit in der Grafschaft Bentheim entscheiden. Die Studienbeihilfe in Höhe von monatlich 500,00 € wird für maximal 75 Monate gewährt. Der Zeitraum orientiert sich an den Regelstudienzeiten.

Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin im Ausland 

Zusätzlich zu den o.g. Stipendienplätzen vergibt der Landkreis Grafschaft Bentheim ein weiteres Stipendium an Studierende der Humanmedizin im Ausland, die ein Medizinstudium aufnehmen wollen, aber aufgrund der Abitur-Note keinen Zugang zu einer deutschen Universität erhalten. Auch hier verpflichtet sich der/die Studierende nach Abschluss der Facharztweiterbildung in der Grafschaft Bentheim an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

Die maximale Förderhöhe beträgt 7.500,00 € / Semester (15.000,00 € / Jahr), ist jedoch gedeckelt auf die Höhe der tatsächlich anfallenden Studiengebühren (maximal 84 Monate)

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung der o. a. Stipendien kann bis zum 30.09. des Jahres beim Landkreis Grafschaft Bentheim gestellt werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • formloses Bewerbungsschreiben

  • tabellarischer Lebenslauf

  • Motivationsschreiben

  • Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife

  • bei schon bestandenem erstem Abschnitt der ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses

Details zu den Bewerbungsverfahren, Zugangsvoraussetzungen und Verpflichtungen der Studierenden finden sich in den „Richtlinien zu Vergabe von Stipendien des Landkreis Grafschaft Bentheim für Studierende der Humanmedizin“ und "Richtlinie zur Vergaben von Stipendien des Landkreises Grafschaft Bentheim für Studierende der Humanmedizin im Ausland“ (siehe unten).

Absolvierung von Famulaturen

Anträge können von Studierenden der Humanmedizin gestellt werden, die eine Famulatur in einer Praxis für Allgemeinmedizin im Landkreis Grafschaft Bentheim oder in der Euregio-Klinik in Nordhorn absolvieren wollen. Die Förderhöhe beträgt 500,00 € monatlich.

Der Antrag (formlos) auf eine Förderung der Famulatur kann bis maximal sechs Monate nach Beendigung der Famulatur beim Landkreis Grafschaft Bentheim gestellt werden. Eine Bescheinigung und ein Zeugnis über die Famulatur sind einzureichen.   

Absolvierung des Praktischen Jahres

Anträge können von Studierenden der Humanmedizin gestellt werden, die das Praktische Jahr in der Euregio-Klinik in Nordhorn absolvieren wollen. Die monatliche Förderung beläuft sich auf 400,00 € und ist auf max. 12 Monate begrenzt.

Der Antragsvordruck für die Förderung im PJ kann bei der Euregio-Klinik (PJ-Büro) ausgefüllt werden.

Begriffe im Kontext

Stipendium, Arztpraxis, Fachkräfte, Fachkraft, Hausarzt, Medizin, Hausärztin, Medizinstudium, Medizinstudent