Baudenkmale sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Ein Baudenkmal kann auch aus einer Gruppe baulicher Anlagen bestehen, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind. Pflanzen, Frei- und Wasserflächen in der Umgebung gelten als Teile des Baudenkmals, wenn sie mit diesem eine Einheit bilden.
Der Landkreis als Untere Denkmalschutzbehörde betreut ca. 600 Baudenkmale.
Im Rahmen dieser Betreuung werden auf Antrag denkmalrechtliche Genehmigungen erteilt. Bei nicht denkmalgerechten Veränderungen an Gebäuden werden ordnungsbehördliche Anordnungen verfügt. Im Rahmen der Denkmalpflege werden baufachliche Beratungen angeboten und Auskünfte zu finanziellen Fördermöglichkeiten gegeben.